UVV-Prüfungen

Prüfungen der geltenden Unfall Verhütungsvorschriften  

Befähigte Person für die Prüfung von Baumaschinen

gemäß BetriSichV § 10 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.2

Bagger, Radlader, Planiergeräte, Schürfgeräte, Rohrverleger und  Spezialmaschinen des Erdbaus 

Befähigte Person für die Prüfung von Kraftbetriebenen Kleingeräten

gemäß BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Regel 100-500

Rüttelplatte, Presslufthammer, Motorsägen, Rasenmäher, Ausitzmäher, Heckenscheren, Freischneider, Gartenfräse, Häcksler und weitere tragbare und fahrbare Kleingeräte